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Art. 56 · b) Gebäudeabstand

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 24 · Original-PDF

lDer Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden; er entspricht der Summe der beiden dazwischenliegenden Grenzabstände. 2Bei mehreren Bauten auf demselben Grundstück bemisst sich der Gebäudeabstand, wie wenn eine Grenze dazwischen läge. 3Nebenbauten dürfen unter sich und zu anderen Gebäuden den Gebäudeabstand unterschreiten. 4steht bei Inkraftreten dieses Baureglements auf dem Nachbargrundstück bereits eine Hochbaute in geringerem Abstand zur Grenze, als dieses Baureglement vorschreibt, genügt anstelle des Gebäudeabstandes die Einhaltung des Grenzabstandes, vorbehalten bleiben die feuerpolizeilichen Vorschriften.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.