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Art. 55 · Ungleiche Verteilung des Grenzabstandes

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 24 · Original-PDF

Bei Einhaltung des Gebäudeabstandes können die Grenzabstände durch einen Dienstbarkeitsverträg unter den Grundeigentümern ungleich verteilt werden. Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch einzutragen; sie kann nur mit Zustimmung des Gemeinderates gelöscht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.