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Art. 54 · Nebenbauten, unterirdische Bauten

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 23 · Original-PDF

l Nebenbauten sind eingeschossige, unbewohnte Bauten, wie Garagen, Kleinbauten usw., die nicht mehr als max. 3,5 m Gebäudehöhe, max. 4,5 m Firsthöhe und max. 60 m2 Grundfläche aufweisen. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2,5 m einzuhalten. 2Unterirdische Bauten, die das gewachsene Terrain nicht oder nicht mehr als 1,0 m überragen, dürfen bis 1,0 m an die Grenze heranreichen' 3FUr Nebenbauten und unterirdische Bauten kann der Gemeinderat bei schriftlicher Einwilligung des Nachbarn das Bauen bis an die Grenze gestatten' Baureglement Gemeinde Morschach Seite 23

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.