← BZO Morschach · Inhaltsverzeichnis

Art. 43 · Offene und geschlossene Bauweise

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 19 · Original-PDF

l Die offene Bauweise ist die Regel. 2Die geschlossene und verdichtete Bauweise ist erlaubt, wo die Bau- und Zonenvorschriften sie zulassen. 3Wo bereits Strassen und Plätze mit zusammenhängenden Häuserreihen bestehen, oder wo es die Zonenvorschriften oder Gestaltungspläne vorschreiben, muss wieder an die Seitenmauer bzw. Brandmauer des Nachbargebäudes angebaut werden'

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.