Art. 44 · Verdichtete Bauweise
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 19 · Original-PDF
l Die verdichtete Bauweise bezweckt die haushälterische Nutzung des Bodens mit Siedlungen von guter Wohnqualität. Dies soll erreicht werden durch die Möglichkeit des individuälbn Gestaltens in Haus und Garten, durch das Schaffen von gemeinschaftlichen Bereichen und Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie Baureglement Gemeinde Morschach Seite 19 durch eine sparsame Erschliessung für den motorisierten Privatverkehr. Sie ist zugelassen in den Bauzonen W2 und W3. 2Die Gebaudegruppen in verdichteter Bauweise haben mindestens 6 Wohnungen mit je wenigstens2l12 Zimmern zu umfassen 3sind die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 erfüllt, so kann der Gemeinderat ohne Erlass eines Gestaltungsplanes die Ausnützungsziffer gegenüber der Grundordnung um maximal 0,05 erhöhen. 4Die Ubrigen überbauungsmasse richten sich nach der Tabelle der Grundmasse in Art. 75 BauR. Ausnützunqsziffer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.