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Art. 40 · Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 19 · Original-PDF

Bauten im Bereich von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen. Auf Schrägdächern sind überdies Schneefänger anzubringen, wo dies aus Sicherheitsgründen nötig ist' Aft.41 Benennung der Strassen Die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Numerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates. Aft,42 öffentliche Einrichtungen auf Privatboden l Der Gemeinderat kann auf privatem Grund gegen Entschädigung Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Berechtigte Wünsche der Grundeigentümer betreffend Standort sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. 2Die Entschädigung erfolgt gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Morschach. F. BAUWEISE, STELLUNG UND DIMENSION DER BAUTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.