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Art. 106 · Aufhebung früheren Rechts
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 46 · Original-PDF
lMit lnkraftreten dieses Reglements wird das BauR vom 23. Oktober 1983 aufgehoben. 2Die vor dem lnkrafttreten dieses BauR genehmigten Gestaltungspläne bleiben unverändert in Kraft.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.