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Art. 105 · lnkrafttreten

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 46 · Original-PDF

l Dieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2Die im Zeitpunkt des lnkraftretens hängigen Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglementes zu beurteilen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.