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Art. 101 · c) Einstellung von Bauarbeiten, Wiederherstellung

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 45 · Original-PDF

l Der Gemeinderat verfügt die Einstellung von Bauarbeiten, die der erteilten Bewilligung widersprechen oder ohne Bewilligung in Angriff genommen worden sind. ln seiner VerfUgung kann er einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen. 2Er verfügt auf Kosten des Bauherrn die Abänderung oder Entfernung von widerrechtlichen Bauten und Anlagen, sofern die Abweichung gegenüber den Bauvorschriften nicht bedeutungslos ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.