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Art. 100 · b) Geltungsdauer der Baubewilligung, Friststillstand

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 44 · Original-PDF

l Die Geltungsdauer der Baubewilligung beträgt zwei Jahre, vom Eintritt der Rechtskraft der Bewilligung an gerechnet. Sie kann auf ein begründetes Gesuch hin um ein weiteres Jahr verlängert werden. 2Die zweijährige Frist für den Baubeginn steht während der Dauer eines Zivilprozesses still. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 43

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.