Art. 66 · Anforderungen
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 26 · Original-PDF
1Die im Zonenplan speziell bezeichneten Wohnzonen sind ganz oder teilweise für den sozialen Wohnungsbau bestimmt. Der Anteil ist im Zonenplan bezeichnet.
2Mit dem Baugesuch ist der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus zu erbringen.
3Die Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus sind erfüllt, wenn sich der Bauherr zur Einhaltung der Vorschriften des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) vom 4. Oktober 1974 verpflichtet. Der Gemeinderat kann andere Finanzierungsmodelle bewilligen, sofern diese eine dem WEG gleichwertige Verbilligung gewährleisten.
4Der Gemeinderat kann mit der Baubewilligung die Verpflichtung zum sozialen Wohnungsbau mit entsprechendem Zweckänderungsverbot als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken lassen.
8. BAUVERPFLICHTUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.