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Art. 36 · Gewachsenes Terrain

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 13 · Original-PDF

1Bei Terrain tiefer als 450.25 M.ü.M. gilt die Kote von 450.25 M.ü.M. als gewachsenes Terrain.

2Das bestehende Terrain gilt als gewachsen, sofern nicht durch zuverlässige Daten (z. B. digitale Terrainmodelle, Höhenkurvenpläne) der frühere Terrainverlauf festgestellt werden kann. Die Feststellung der Zuverlässigkeit der Daten liegt im Ermessen der kommunalen Baubewilligungsbehörde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.