← BZO Lauerz · Inhaltsverzeichnis
Art. 35 · Gewässerabstand
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 13 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen haben gegenüber dem Lauerzersee einen Abstand von mindestens 20 m ab Grenze der Wasserzone gemäss § 66 PBG einzuhalten.
2Als Gewässerabstand gegenüber dem Klausenbach gilt für Bauten und Anlagen die Baulinie der Freihaltezone.
3Gegenüber eingedolten Bächen beträgt der Gewässerabstand 3 m gegenüber der Mittelachse der Eindolung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.