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Art. 19 · Erholungsflächen und Kinderspielplätze
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 9 · Original-PDF
1Beim Neubau von Wohnhäusern mit mind. 3 Wohneinheiten und/oder bei entsprechenden Zweckänderungen von Bauten sind gut besonnte Erholungsflächen abseits vom Verkehr anzulegen und dauernd diesem Zweck zu erhalten.
2Erholungsflächen für Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser mit mindestens 4 Wohneinheiten sind grundsätzlich als zusammenhängende Grünflächen mit Spiel- und Sitzgelegenheiten und entsprechender Bepflanzung auszugestalten.
3Ihre Fläche hat wenigstens 20 % der zu Wohnzwecken genutzten Wohnfläche zu entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.