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Art. 40 · Baukontrolle

BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 41 · Original-PDF

40 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 73 Aufhebung von Gestaltungsplänen

Folgende altrechtliche Quartiergestaltungspläne werden aufgehoben: - Wylen (genehmigt vom Justizdepartement am 24. Oktober 1974) - Grossmatt (genehmigt mit RRB Nr. 1502 vom 7. September 1982)

Art. 74 Inkrafttreten

1Dieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten, der Genehmigung durch den Regierungsrat und der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Beschwerden in Kraft. Der Zeitpunkt wird durch den Gemeinderat bestimmt und vorgängig im Amtsblatt veröffentlicht.

2Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens vor dem Gemeinderat hängigen Baugesuche sind nach altem Recht zu beurteilen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.