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Art. 723 · durch höhere Gewalt zerstört oder in seinem Umfang vermindert wird, so hat der …
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 18 · Original-PDF
durch höhere Gewalt zerstört oder in seinem Umfang vermindert wird, so hat der Eigentümer fünf Jahre lang das Recht, es im früheren Umfang wieder aufzubauen. Die Sonderbestimmungen der Strassengesetzgebung bleiben vorbehalten. Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.