← BZO Illgau · Inhaltsverzeichnis
Art. 68 · Gebäudelänge
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 17 · Original-PDF
17 Gebäudelänge \ \RkseiYerO I \Company\RP\380 lllgov\0 I OP\Baureglemeni\Boureglemenl Genehm!gungsexemp!ar.doc
2Bei in der Höhe gestaffelten Bauten wird die Firsthöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt.
2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade.
3Die zonengernässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Eingeschossige Anbauten und Nebenbauten werden nicht berücksichtigt. Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten Fassade.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.