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Art. 61 · wie Garagen, Kleinbauten usw., die nicht mehr als 3.50 m

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 15 · Original-PDF

Gebäudehöhe, max. 4.50 m Firsthöhe und max. 60 m2 Grundfläche aufweisen. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2.50 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.