Art. 47c · Wohn- und Gewerbezone
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 22 · Original-PDF
22 Wohn- und Gewerbezone
2Geschosse \ \RkservefO I \Compony\RP\380 lllgou\0 I OP\Saureglemeni\Saureglement Genehm!gungsexemp!or.doc
3Für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet "Büöl" besteht Geslaltungsplanpflichl. Neben den allgemeinen Bestimmungen für einen Gestaltungsplan sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
–50 % der Wohnbruttogeschossfläche gemäss Art. 27 Baureglement jeder Baute muss für Erstwohnungen für die ortsansässige Bevölkerung zur Verfügung stehen.
–Als Erstwohnungen gelten Wohnungen für die ortsansässige Bevölkerung, deren Zweckbestimmung vertraglich festgelegt ist. Sie umfassen mindestens 3 'h Zimmer.
2Es gellen die Grundmasse der W2. Die Wohn- und Gewerbezone WG2 ist für Wohnbauten und höchstens mässig störende Gewerbebelriebe bestimmt. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Gewerbezone Unterlinden 2 ln der Gewerbezone Unterlinden sind zweigeschossige Bauten mit max. 6.50 m Gebäudehöhe zulässig. Das Dach des Gewerbegebäudes ist als öffentliche Parkplatzfläche auszugestalten.
–Als ortsansässig gelten Personen, die seit mindestens drei Jahren den Wohnsitz und das Hauptsteuerdomizil in lllgau haben. Diesen gleichgestellt sind Personen, die in früheren Jahren mindestens ebenso lange in lllgau wohnhaft waren. Als ortsansässig gelten auch Personen, deren Ehepartner diese Bedingungen erfüllen. Diese Benützungsbeschränkungen werden nach der rechtskräftigen Genehmigung des Gestaltungsplans vom Gemeinderat zur Anmerkung im Grundbuch angemeldet. Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.