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Art. 36

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 16 · Original-PDF

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2Unter Vorbehalt abweichender Vorschriften beträgt der Strassenabstand 3m. Bei der Berechnung dieses Abstandes wird von einer minimalen Strassenbreite von 4 m; bei den Meliorationsstrassen vom Dorf bis Gründel resp. Kaltenbrunnen einerseits und Zingelberg anderseits von einer künftigen Ausbaubreite von 6 m ausgegangen.

e)Andere Abstandsvorschriften Firsthöhe

3Soweit im Zonenplan keine Baulinien gegenüber Gewässern festgelegt sind gelten folgende Abstände:

–bei unverbauten Gewässern, mind. 5 m, von der oberen Böschungskante des Gewässers aus gemessen;

–bei verbauten Gewässern und in gefahrenschutz- und gefährdeten Zonen, mind. 3 m von der oberen Böschungskante des Gewässers aus gemessen;

–bei eingedolten Gewässern mind. 3m gegenüber der Mittelachse der Eindolung gemessen;

–in der Kernzone kann der Gemeinderat aufgrund der natürlichen Gegebenheiten im Einzellfall einen grösseren Gewässerabstand verlangen.

2Unter mehreren anwendbaren Abstandsvorschriften geht jene vor, die den grössten Abstand vorsieht. GegenGeer e#e!TllieAefl--S-tfEISSen ist allelA-€1er Strassenabstand an 'Nendba~.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.