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Art. 244 · f) sich die Bauten architektonisch besonders auszeichnen
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 27 · Original-PDF
und als Gesamtes harmonisch in ihre Umgebung einfügen;
g)ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes wirtschaftliches und umweltfreundliches Energiekonzept vorgesehen ist, oder andere im öffentlichen Interesse liegende Mehrleistungen ausgewiesen werden. Soweit nicht gestützt auf dieses Reglement oder den Zonenplan eine Gestaltungsplanpflicht besteht, können in allen Bauzonen Gestaltungsplöne erlassen werden, wenn die Mindestflöche nach Art. 10 erreicht ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.