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Art. 11 · Erlass und Änderung von Nutzungsplänen

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 4 · Original-PDF

Die Entwürfe von Nutzungsplänen mit den zugehörigen § 25ff. Vorschriften sind während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.

2Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete muss ein Gestaltungsplan vorgelegt werden (Gestaltungsplanpflicht). Besteht Gestaltungsplanpflicht für mehrere Grundeigentümer und können sich diese nicht auf einen Gestaltungsplan einigen, so genügt der Antrag eines oder mehrerer Grundeigentümer, denen mindestens die Hälfte des Einzugsgebietes gehört. Sofern die Abgrenzung zweckmässig ist und die Minimalfläche gernäss Absatz 1 eingehalten wird, können für das bezeichnete Gebiet mehrere Gestaltungspläne erlassen werden. \ \RkserverOl\Compony\RP\380 lllgou\01 OP\Boureglemeni\Baureglemenl Genehm!gungsexemp!or.doc

3Vom zuständigen Gemeindeorgan beschlossene Nutz-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.