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Art. 8 · Antennen, Reklamen und ähnliche Einrichtungen

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 3 · Original-PDF

Antennen, Reklamen und ähnliche Einrichtungen Aussen- und Parabolantennen, Reklamen und ähnliche Einrichtungen (wie Schilder, Warenautomaten, Beleuchtungseffekte usw.) sind bewilligungspflichtig und nur gestattet, wenn sie die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. C. Konstruktion und Hygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.