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Art. 45

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 18 · Original-PDF

1Der Gestaltungsplan muss beinhalten:

a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit Einmeter-Höhenkurven;

b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die Inhalt generellen Grundrisse der Bauten;

c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge;

d)Vorschriften über die Abstände;

e)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten;

f)Angaben über die Versorgung und Entsorgung;

g)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflächen sowie die Bepflanzung;

h)ein Reglement mit den Sonderbestimmungen, namentlich den anrechenbaren Geschossflächen.

2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen gemäss Art. 48 Abs. 4 verlangen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.