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Art. 31e

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 12 · Original-PDF

1Es sind je nach Eignung des Baugrundstücks maximal 4 Vollgeschosse zulässig. Eine Erhöhung auf maximal 5 Vollgeschosse kann unter Beachtung der Voraussetzungen gemäss Art. 31f bewilligt werden. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss mit den Maximalmassen nach Baureglement gestattet. Kernzone 2 Arth: Besondere Bestimmungen

2Die Dächer sind bezüglich Form, Bedachungsart, Material und Farbgebung dem Quartierbild anzupassen. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind auf maximal ein Drittel der Fassadenlänge beschränkt.

3Gegenüber benachbarten Zonen sind die ordentlichen Grenzabstände gemäss § 60 ff. PBG einzuhalten. Gegenüber der Kernzone 1 Arth sowie innerhalb der Kernzone 2 Arth gilt Art. 31d Abs. 3 sinngemäss.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.