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Art. 24 · Abbildung 7

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 7 · Original-PDF

1Als Gebäudelänge gilt die längste Fassadenabmessung. Gebäudelänge (Abb. 6)

2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade.

3Die zonengemässe Gebäudelänge gilt für Einzel- und Reihenbauten.

4Nebenbauten fallen für die Bemessung der Gebäudelänge nicht in Betracht. Art. 24 BauR Abbildung 6 G8 Grenzabstand + 0.50 m Überbreite Balkon 2.00 m - 1.50 m = 0.50 m * Gebäudeabstand G GA Grenzabstand Einzuhaltender Grenzabstand Dachvorsprung Balkon, Erker 1.50 max. G8 *2.00 m GA G5 G1 G7 G6 G4 G3 G2 Grenzabstand / Gebäudeabstand PBG § 59 - § 63 Abbildung 8

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.