← BZO Arth · Inhaltsverzeichnis
Art. 25
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 7 · Original-PDF
1Gegenüber fliessenden und offenen Gewässern ist ein Abstand von 5 m ab Fassade einzuhalten. Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile von maximal 1.50 m Ausladung sind im Abstandsbereich zulässig. Gewässerabstand
2Der Abstand wird von der oberen Böschungskante aus gemessen.
7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.