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Art. 14 · Ersatzabgabe
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 4 · Original-PDF
1Ist die Erstellung der erforderlichen Spielplätze auf privatem Grund nicht möglich oder unzumutbar, so hat die Bauherrschaft eine Ersatzabgabe an die Gemeinde zu leisten, die für den Bau und Betrieb öffentlicher Spiel- und Erholungsflächen zu verwenden ist.
2Die Ersatzabgabe beträgt je Quadratmeter auszuweisender Kinderspielfläche Fr. 500.--. Diese ändert sich jedes Kalenderjahr nach dem Punktestand vom Oktober des Vorjahres des Luzerner Baukostenindexes. Als Basis gilt der 1. Oktober 1989 mit 113.4 Punkten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.