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Art. 12 · Isolation

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 4 · Original-PDF

Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik gegen Schall, Wärmeverlust und Feuchtigkeit ausreichend zu isolieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.