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Art. 50 · Vollzug
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 19 · Original-PDF
1Die Aufsicht über das Planungs- und Bauwesen sowie der Vollzug dieses Baureglementes ist Sache des Gemeinderates und seiner Organe. 2zur Vorbereitung der Geschäfte ernennt der Gemeinderat eine Baukommission von
5Mitgliedern. Diese hat die Baugesuche zu prüfen und alle entsprechenden Geschäfte zuhanden des Gemeinderates vorzubereiten. Sie kann Fachleute beiziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.