← BZO Alpthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 46 · Form des Baugesuches

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 18 · Original-PDF

1Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Baugesuchsformularen in der vom Gemeinderat vorgeschriebenen Anzahl einzureichen und hat zu umfassen: a) Einen vom Geometer nachgeführten und unterzeichneten Katasterplan mit eingetragenen Massen der Baukörper samt Grenzen und Gebäudeabstände und Fixpunkte; b) Baubeschrieb mit Farbgebung der Neubauten; c) Berechnung der Ausnützungsziffer und die Grundstücksflächen; d) Grundriss aller Geschosse, Gebäudeschnitte und Fassadenpläne Mstb. 1: 100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgebenden Gebäudehöhen, sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau; e) Kanalisations- und Schutzraumpläne; f) die notwendigen Angaben gemäss der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnung; g) schriftliches Einverständnis der Nachbarn bei grenzabstandsunterschreitenden Nebenbauten. 2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches Gutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen. Im weiteren ist er berechtigt, unter Anzeige an die Bauherrschaft und zulasten derselben, solche Unterlagen selbst einzuholen oder Fachleute beizuziehen. 3Bei Umbauten soll aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau ersichtlich sein (bestehende Bauteile sind in grauer Farbe, neue in roter und abzubrechende in gelber Farbe darzustellen). 4Das Baugesuch ist vom Bauherrn sowie Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Seite 13 Gemeinde Alpthal BAU REGLEMENT

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.