Art. 45 · Verfahren
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 18 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet werden . Die Bewilligung wird im ordentlichen, vereinfachten oder Meldeverfahren erteilt. 2Für geringfügige Bauvorhaben und unbedeutende Änderungen bereits bewilligter Projekte findet das Meldeverfahren Anwendung, sofern damit keine öffentlichen oder privaten Interessen berührt werden. Der Meldung sind alle nötigen Unterlagen beizulegen. 31m vereinfachten Verfahren kann die Behörde kleinere Bauvorhaben oder Änderungen in der Bauzone bewilligen, sofern keine öffentlichen oder privaten Interessen berührt werden, nach schriftlicher Anzeige an die direkten Anstösser und an die zuständige Bewilligungsinstanzen von Kanton oder Bezirk.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.