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Art. 43 · Abweichungen gegenüber der Grundordnung

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 17 · Original-PDF

1Erfüllt der Gestaltungsplan die Anforderungen, so können folgende Abweichungen von den Zonenvorschriften und Überbauungsmassen bewilligt werden; namentlich: a) Erhöhung der Ausnützungsziffer um max. 20 % b) Erhöhung der Gebäudelänge um max. 20 % 2Gegenüber Nachbargrundstücken sind die ordentlichen Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten. VI. BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN UND BAUKONTROLLE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.