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Art. 38 · Gefahrengebiet
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 16 · Original-PDF
Im Gefahrengebiet sind Schutzmassnahmen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren zulasten der Bauherrschaft vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.