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Art. 35 · Landwirtschaftszone
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 15 · Original-PDF
1Die Landwirtschaftszone umfasst das Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet. 2Die Nutzung bestimmt sich nach kant. und eidg. Recht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.