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Art. 31 · Wohngewerbezone
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 15 · Original-PDF
1In der Wohngewerbezone sind neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe gestattet. 21n der Regel soll das Mass der gewerblichen Ausnützung zwei Drittel der Gesamtausnützung der Wohngewerbezone nicht übersteigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.