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Art. 18 · Schneefangvorrichtungen und Dachrinnen
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 2 · Original-PDF
5 1 l. L Seite 1 l 1L Gemeinde Alpthal BAU REGLEMENT E. STELLUNG UND DIMENSION DER BAUTEN Art. 18 Schneefangvorrichtungen und Dachrinnen Die in den Bauzonen und an Strassen sowie Wegen stehenden Gebäude sind mit Dachrinnen und Abflussrohren zu versehen . Auf Dächern, die nicht wenigstens 5 m vom Rand der Strassen und Plätzen abstehen, müssen solide Schneefangvorrichtungen angebracht werden. Seite 5 Gemeinde Alpthal BAUREGLEMENT E. STELLUNG UND DIMENSION DER BAUTEN
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