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Art. 17 · Strassenabstände

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 10 · Original-PDF

Unter Vorbehalt der Vorschriften von § 65 PBG beträgt der Abstand von der Strassengrenze 6.00 m bzw. Trottoirgrenze 5.00 m. bei der Gemeindestrasse von Eigen bis und mit Brunni 6.00 m 4.00 m bei den übrigen öffentlichen Strassen sowie bei den Privatstrassen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.