Art. 16 · Strassenein- und Strassenausfahrten
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 10 · Original-PDF
(Abb.6)
1Die Strassenein- und Strassenausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Die den Verkehrsverhältnissen angemessene Sichtweite darf weder durch Bauten, Mauern, Einfriedungen, andere Anlagen noch durch Pflanzen, Hecken oder Baumäste behindert werden. 2Ausfahrten dürfen höchstens 15 % Längsgefälle aufweisen, 3.00 m vor dem Strassen- bzw. grundstückseitigen Trottoirrand muss das Gefälle auf 3 % reduziert werden. Gefällsbrüche sind auszurunden. Zudem sind die Ausfahrten mit Radien von 3.00 m auszurunden, sofern ein Trottoir besteht hat der Radius mindestens 1.50 m zu betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.