Art. 14 · Empfindlichkeitsstufen und Immissionsgrade
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 9 · Original-PDF
1Den einzelnen Nutzungszonen werden die Empfindlichkeitsstufen I bis IV gemäss der Lärmschutzverordnung (LSV) zugeordnet.
2Es werden unterschieden: ruhige (ES 1), nicht störende (ES II), mässig störende (ES 111) und stark störende Betriebe (ES IV). 3Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine grössere Auswirkungen entfalten als sie aus dem Wohnen entstehen. 4Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten. 5Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend. D. VERKEHRSSICHERHEIT
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.