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Art. 13 · Isolation

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 9 · Original-PDF

Alle Räume sind nach ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik gegen Schall, Wärme und Feuchtigkeit ausreichend zu isolieren. Sie haben den Vorschriften gemäss der Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen zu entsprechen. C. EMISSIONEN UND IMMISSIONEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.