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Art. 5.3 · Nutzweise
BZO Langnau am Albis · S. 13 · Original-PDF
5.3 Nutzweise3 In der Gewerbezone GI/3.4 sind höchstens mässig störende Betriebe und Anlagen sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
In der Gewerbezone GII/3.4 sind höchstens mässig störende Betriebe und Anlagen zulässig. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.