← BZO Langnau am Albis · Inhaltsverzeichnis
Art. 4.6 · Gestaltungsplanpflicht
BZO Langnau am Albis · S. 12 · Original-PDF
4.6 Gestaltungsplanpflicht In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/4.5 gilt Gestaltungsplanpflicht. Neben der Feinerschliessung ist im Gestaltungsplan unter anderem ein Gewerbeanteil von mindestens 35 % des oberirdisch umbauten Raumes festzulegen.
Die Bestimmungen für Arealüberbauungen finden in der Zone WG/4.5 keine Anwendung.
–12 -
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.