← BZO Langnau am Albis · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.4 · Nutzweise

BZO Langnau am Albis · S. 2 · Original-PDF

4.4 Nutzweise 4.4 Nutzweise In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind mässig störende Betriebe gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.