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Art. 4.2 · Mehrlängenzuschlag

BZO Langnau am Albis · S. 12 · Original-PDF

4.2 Mehrlängenzuschlag Für alle Gebäudeseiten von mehr als 12 m Länge müssen Mehrlängenzuschläge beachtet werden. Sie betragen maximal 3 m. Besondere Gebäude werden nicht mitgerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.