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Art. 2.2.1 · Um- und Ersatzbauten

BZO Langnau am Albis · S. 7 · Original-PDF

2.2.1 Um- und Ersatzbauten Die im Kernzonenplan schwarz eingetragenen Gebäude dürfen umgebaut oder ersetzt werden. Gebäudeprofil und Erscheinungsbild müssen dabei erhalten bleiben.

Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt.

Zusätzliche Bauten auf bisher nur teilweise ausgenützten Grundstücken sind nur im Rahmen der Bestimmungen von Ziffer 2.1.1 zulässig.

Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.