Art. 2.1.5 · Fassadengestaltung
BZO Langnau am Albis · S. 6 · Original-PDF
2.1.5 Fassadengestaltung Beispielgebend für die Gestaltung und Materialgebung der Neu-, Ersatz- und Umbauten sind die im Kernzonenplan schwarz bezeichneten Gebäude der näheren Umgebung.
Materialien, Formen und Farben sind so zu wählen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Die Fenster, Fensterläden und Türen müssen in Anordnung und Ausgestaltung der ortsüblichen Bauweise entsprechen. Es können Fenster mit Sprossenteilung verlangt werden. Schaufenster sind gut proportioniert in Anpassung an die Fensterteilung zu gliedern.
Es sind nur Eigenreklamen von zurückhaltender Gestaltung zulässig. Öffentliche Informationsstellen sind gestattet.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.