Art. 1.2 · Zonenplan, Kernzonenplan, Ergänzungspläne
BZO Langnau am Albis · S. 5 · Original-PDF
1.2 Zonenplan, Kernzonenplan, Ergänzungspläne Für die Ausscheidung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen sind der Zonenplan 1:5000, der Kernzonenplan 1:500 sowie die im Datensatz der Amtlichen Vermessung erfassten Bauzonenabgrenzungen massgebend. Für die Quartiererhaltungszone Langenberg1, die Wald- und Gewässerabstandslinien sowie für den Aussichtsschutz gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:500.
Die im Massstab verkleinerten Zonenpläne dienen lediglich der Orientierung und sind rechtlich nicht verbindlich.
1Fassung gemäss GVB vom 10. Juni 2021
–5 - 1.2
–Grenzabstände 2.1.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1, 6.2, 7.2, (grosser- und kleiner Grundabstand) 10.1, 11.3.1
–Mehrlängenzuschlag 2.1.1. 3.1. 3.2. 4.1. 4.2
–Strassenabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.