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Art. 7.2 · Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige

BZO Kilchberg · S. 13 · Original-PDF

7.2 Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige Es sind nur Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.