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Art. 7.1 · Nutzweise
BZO Kilchberg · S. 13 · Original-PDF
7.1 Nutzweise Es sind Betriebe mit höchstens mässig störenden Auswirkungen gestattet. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig. In der Industriezone IA werden Betriebe, welche unverhältnismässigen Verkehr auslösen, stark störenden gleichgestellt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.